Gartenreichbrief -
Neues von der Kulturstiftung

UNESCO

Das Gartenreich auf der Homepage der UNESCO

Schon gewusst?

Sachsen-Anhalt weist eine einmalige Dichte an UNESCO-Welterbestätten auf, welche sich unter dem Namen 6 Staunenswerte präsentieren.

Am 30. November 2000 wurde das Gartenreich Dessau-Wörlitz von der UNESCO-Kommission zum Welterbe der Menschheit ernannt. Am gleichen Tag erreichte die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz diese hocherfreuliche Nachricht per Fax: „Wörlitz is listed in the World Heritage List.“

Obgleich die Feierlichkeiten zu diesem großartigen Jubiläum „20 Jahre Welterbe“ im Vorjahr pandemiebedingt entfallen mussten, konnte das Ereignis nun mit einem Festakt gewürdigt werden. Der Termin am Samstag, den 28. August 2021 wurde ausgewählt, um die Auszeichnung mit dem Welterbe-Titel in kleinem Rahmen nachzuholen – fast genau 20 Jahre nach dem Tag der Übergabe der UNESCO-Urkunde an die Kulturstiftung am 24. August 2001. Der Festakt fand statt in Anwesenheit des Staatsministers Reiner Robra und der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Professor Dr. Maria Böhmer.

UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. "Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden" – so lautet die Leitidee der UNESCO. Sie steht in der Präambel ihrer Verfassung, die am 16. November 1945 in London von 37 Staaten unterzeichnet wurde.

1972 wurde durch die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die UNESCO hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit mit einem "außergewöhnlich universellen Wert" zu erhalten. Mehr als 1.000 Stätten in fast 200 Ländern weltweit sind aktuell auf der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet.

Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der Einzigartigkeit und der Authentizität bei Kulturstätten bzw. der Integrität bei Naturstätten erfüllen und zudem ein überzeugender Managementplan vorliegt.

Die Auszeichnung des Gartenreichs Dessau-Wörlitz als UNESCO-Welterbe ist hierbei nicht allein auf die Bedeutung einzelner historischer Bauwerke oder auf die abwechslungsreichen Gärten und Parks zurückzuführen, sondern vielmehr auf deren ideelle Basis. Die Urkunde spricht von einem "herausragenden Beispiel für die Umsetzung philosophischer Prinzipien der Aufklärung in einer Landschaftsgestaltung, die Kunst, Erziehung und Wirtschaft harmonisch miteinander verbindet."