Zum Schutz der Baudenkmäler, ihrer Ausstattung sowie der Gartenanlagen im UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz sind Film- und Fotoaufnahmen mittels unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen jeglicher Art) grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung kann bei der Stabsstelle Kommunikation und Service angefragt werden. Die Zustimmung liegt im Ermessen der Fachabteilungen der Kulturstiftung.
Die Zustimmung wird nicht erteilt, wenn die Aufnahmen zu einer Gefährdung des Stiftungseigentums oder zu einer unvertretbaren Behinderung des allgemeinen Besucherverkehrs führen würden. Sie wird auch nicht erteilt, wenn die Aufnahmen und deren Verwendung nicht mit den Aufgaben, der Stellung und dem Ansehen der Stiftung zu vereinbaren sind. Drohnenaufnahmen ausschließlich für private Zwecke sind generell nicht zulässig.
Eine Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen muss der/die Antragsteller*in berücksichtigen. Näheres ist den AGB zu entnehmen.